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Wie stelle ich einen Förderantrag?
Menschen wie Sie, die bei uns einen Antrag stellen möchten, sind respektable Partnerinnen und Partner.
Sie bringen das nötige Knowhow mit, um unsere Stiftungsmittel in gesellschaftliches Wirken umzusetzen.
Welche drei Voraussetzungen für einen Förderantrag gibt es?
1. Ihr Antrag muss einem unserer Stiftungszwecke entsprechen.
Wir fördern
- Kultur, insbesondere Musik, Musikerziehung sowie bildende Kunst,
- Denkmalschutz,
- Wissenschaft und Forschung,
- Bildung und Erziehung,
- Sport vorwiegend junger Menschen,
- Völkerverständigung,
- Jugend- und Altenhilfe sowie Soziales.
Beispiele und Details zu diesen Stiftungszwecken finden Sie in der Rubrik "Förderung"
2. Nach dem Willen unseres Stifters müssen die geförderten Projekte einen Bezug zu Westfalen aufweisen. Eine Liste der westfälischen Städte finden Sie hier.
3. In der Regel fließen unsere Fördermittel nicht an Privatpersonen, sondern nur an gemeinnützige Vereine oder Institutionen, wie z.B. Schulen, Kindergärten, Kirchengemeinden und Städte.
Eine Ausnahme bilden die Auftrittsstipendien im Musikbereich und die Katalogförderung von Kunstschaffenden durch den Ankauf von Kunstwerken.
Sie möchten ein förderungswürdiges Projekt als Privatpersonen umsetzen? Vielleicht können Sie einen gemeinnützigen Verein als Partner für Ihr Vorhaben gewinnen.
Wie stelle ich einen Förderantrag?
- Sie bewerben sich mit einem formlosen Förderantrag gern per E-Mail sonst per Post.
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1. Anschreiben: Beschreiben Sie Ihr Projekt oder Anliegen, für das die Fördermittel benötigt werden. (Eine aussagekräftige Seite genügt uns.)
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2. Finanzbedarf: Zeigen Sie, wie hoch der Finanzbedarf insgesamt liegt und ob es geplante Einnahmen gibt (andere Fördermittel, Eintrittsgelder, ...). So wissen wir, wie hoch Ihre Finanzierungslücke ist.
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3. Kontaktdaten: Nennen Sie uns bitte Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
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4. Kontoverbindung: Nennen Sie auch ein Konto (!) für den Fall der Förderung, das entweder einem Verein (e.V.) oder einer Institution (z.B. Schule) gehört. Die Überweisung von Fördergeldern an ein Privatkonto ist i.d.R. nicht möglich.
Wohin schicke ich den Förderantrag?
Bitte richten Sie Ihren Förderantrag gern an:
Frau Sonja Leidemann und Prof. Dr. Stefan Stolte
stiftung@doerken.de
oder an
Werner Richard – Dr. Carl Dörken Stiftung
Frau Sonja Leidemann und Prof. Dr. Stefan Stolte
Wetterstr. 60
58313 Herdecke
Wie gestaltet sich die Antragsprüfung?
Im Abstand von ungefähr einem Monat finden Vorstandssitzungen statt, in denen über alle vorliegenden Anträge entschieden wird. Anschließend werden Sie schriftlich über das Ergebnis informiert.
Bei einem sehr hohen Förderbedarf fällt die Entscheidung in der nächsten Sitzung des Kuratoriums, des Musikbeirats oder Kunstbeirats. Bitte beachten Sie, dass diese nur zwei- bis dreimal jährlich stattfinden.
Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?
Silke Matthée, Geschäftsführerin
Tel.: 02330 / 63-402, E-Mail: smatthee@doerken.de.
Wir begrüßen Ihren Förderantrag, der uns dabei hilft, die Stiftungsmittel im Sinne unseres Stifters Werner Richard einzusetzen.
Ihr Team der
Werner Richard – Dr. Carl Dörken Stiftung